Wie der Name ausdrückt geht es dabei um den Schutz von Gebäuden, Einrichtungen und Personen gegen die Einwirkungen von atmosphärischen Entladungen (Blitzschläge). Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage löst keine Blitzschutzpflicht für das Gebäude aus.
Bei einem Gebäude mit bestehendem Blitzschutz müssen die aussen liegenden, elektrisch leitenden Konstruktionsteile wie Metallprofile und Modulrahmen mit dem Blitzschutz verbunden werden.
Wenn das Gebäude keinen Blitzschutz aufweist, sind die nicht Stromführenden, metallischen Bauteile in den Hauptpotenzialausgleich gemäss Niederspannungs-Installationsnorm NIN zu integrieren.
Die strom- und spannungsführenden Leiter sind beim Gebäudeeintritt und/oder bei den Kabelenden mit einem Überspannungsschutz zu schützen.
Erdung
Die Erdung beschreibt die Art und Weise, wie verschiedene metallische Teile und Einrichtungen in einem Gebäude mit der Erde verbunden sein sollen. Der entscheidende Punkt dabei ist die Verbindung zum Boden resp. Erdreich. Dies geschieht vorwiegend durch Erdpfähle, Metallbänder oder Fundamenterder. Falls die elektrisch leitenden Konstruktionsteile der PV-Anlage geerdet werden, soll dies auf möglichst kurzem Weg geschehen. Empfohlen ist ein gemeinsamer Erdungspunkt für die verschiedenen Installationen, oft befindet sich dieser beim Hausanschlusskasten.
Potenzialausgleich
Beim Potenzialausgleich geht es darum, die Spannungsdifferenzen zwischen metallischen Bauteilen oder Apparategehäusen auf einem für Personen ungefährlichen Niveau zu halten. Dazu müssen die Metallteile mit elektrisch leitenden Verbindungen ausgerüstet werden.